1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 31. Januar 2024, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über ein höheres monatliches Fixgehalt von April bis Dezember 2023 kraft einzelvertraglicher Vereinbarung.
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