LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.03.2025
5 SLa 71/24
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 31.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 2624/23

Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhöhung seines monatlichen Fixgehalts aufgrund einer mündlichen Vereinbarung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.03.2025 - Aktenzeichen 5 SLa 71/24

DRsp Nr. 2025/11162

Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhöhung seines monatlichen Fixgehalts aufgrund einer mündlichen Vereinbarung

Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhöhung seines monatlichen Fixgehalts aufgrund einer mündlichen Vereinbarung Ob ein Arbeitgeber den Antrag eines Arbeitnehmers auf Gehaltserhöhung uneingeschränkt angenommen oder eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen erklärt hat, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln Bei einer Gehaltserhöhung bedarf es keines förmlichen Gehaltserhöhungsschreibens. Die Vereinbarung von Gehaltserhöhungen ist formfrei möglich, eine Schriftform i.S.v. § 126 BGB ist nicht erforderlich.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 31. Januar 2024, Az. 12 Ca 2624/23, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über ein höheres monatliches Fixgehalt von April bis Dezember 2023 kraft einzelvertraglicher Vereinbarung.

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