OLG Celle - Beschluss vom 19.01.2026
24 U 33/25
Normen:
BGB § 134; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 817 S. 2; AEUV Art. 56; EuGVVO Art. 17 Abs. 1 c; EuGVVO Art. 18 Abs. 1; GlüStV 2021 § 4; GlüStV 2021 § 4a; GlüStV 2021 § 4b;
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 29.01.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 49/24

Anspruch des auf Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel im Internet nach GlüStV 2021; Rechtswidrig abgeschlossener Rahmenvertrag mangels Transparenzgebots; Kein Wegfall des Verbrauchergerichtsstands durch Abtretung von Ansprüchen aus einem Verbrauchervertrag an gewerblichen Prozeßfinanzierer; Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch bestehendes gesetzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Glücksspiele im Internet

OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2026 - Aktenzeichen 24 U 33/25

DRsp Nr. 2026/2437

Anspruch des auf Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel im Internet nach GlüStV 2021; Rechtswidrig abgeschlossener Rahmenvertrag mangels Transparenzgebots; Kein Wegfall des Verbrauchergerichtsstands durch Abtretung von Ansprüchen aus einem Verbrauchervertrag an gewerblichen Prozeßfinanzierer; Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch bestehendes gesetzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Glücksspiele im Internet

Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel im Internet im Geltungszeitraum des GlüStV 2021. 1. Die Abtretung von Ansprüchen aus einem Verbrauchervertrag an einen gewerblichen Prozeßfinanzierer führt nicht zum Wegfall des Verbrauchergerichtsstands nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO, wenn der Verbraucher die Ansprüche im Rahmen gewillkürter Prozeßstandschaft im eigenen Namen einklagt. 2. Ein Vertrag, der die Teilnahme an ohne Erlaubnis einer deutschen Behörde angebotenem und damit nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 unerlaubtem Glücksspiel im Internet (hier: virtuelle Automatenspiele) zum Gegenstand hat, ist nach § 134 BGB nichtig. 3. Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 1, 4, § 4a GlüStV 2021 sowie das Erlaubnisverfahren nach § 4b GlüStV 2021 stehen mit den Vorgaben des Unionsrechts im Einklang.