Auf sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 24.2.2026 -
Antragsgegnerin wird verurteilt, der Antragstellerin 17 Urlaubstage Erholungsurlaub für den Zeitraum 3.3.2026 bis 25.3.2026 zu erteilen.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 3/4 und die Antragstellerin zu 1/4.
I.
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