LG Münster, vom 23.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 430/20
Anspruch des betroffenen Fahrzeugkäufers im Diesel-Skandal auf Differenschaden gegenüber Fahrzeugherstellerin durch Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Objektive Pflichtverletzung durch Erteilung einer Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug des Klägers trotz Implimentierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Kein Vorliegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums wegen grundsätzlicher Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen mit Verringerung der Wirkung von Emissionskontrollsystemen
OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2026 - Aktenzeichen 12 U 213/21
DRsp Nr. 2026/4722
Anspruch des betroffenen Fahrzeugkäufers im Diesel-Skandal auf Differenschaden gegenüber Fahrzeugherstellerin durch Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Objektive Pflichtverletzung durch Erteilung einer Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug des Klägers trotz Implimentierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Kein Vorliegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums wegen grundsätzlicher Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen mit Verringerung der Wirkung von Emissionskontrollsystemen
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