Der Beschluss der Landgerichts Stade vom 19. November 2025 und der Beschluss des Amtsgerichts Stade vom 21. August 2025 werden aufgehoben.
Die aus der Landeskasse an die Rechtsanwältin B. zu erstattende Vergütung als Pflichtverteidigerin wird auf 217,77 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, Auslagen werden nicht erstattet.
I.
Mit seiner weiteren Beschwerde wendet sich der Bezirksrevisor beim Landgericht Stade gegen die Kostenfestsetzung betreffend die Verteidigerin Rechtsanwältin B. Dem liegt im Wesentlichen folgender Verfahrensablauf zugrunde:
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