1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme für die Beklagten binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter der ("Firma 01") die Rückerstattung von Zahlungen in Höhe von insgesamt 18.803,16 €, die die Schuldnerin in der Zeit vom 10.01.2018 bis zum 25.09.2019 an die beklagte Rechtsanwalts-GbR für anwaltliche Beratungen und Prozessvertretungen leistete. Das Insolvenzverfahren der Schuldnerin ist auf einen Insolvenzantrag vom 24.07.2019 am 01.12.2019 eröffnet worden.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen.
Die Beklagten sind vom Landgericht antragsgemäß zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge nebst Zinsen verurteilt worden.
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