FG Bremen - Urteil vom 04.03.2025
2 K 54/24
Normen:
AO § 174 Abs. 4; AO § 174 Abs. 5; EStG § 64 Abs. 1;

Anspruch des Kindesvaters auf Kindergeld aufgrund einer Haushaltsaufnahme

FG Bremen, Urteil vom 04.03.2025 - Aktenzeichen 2 K 54/24

DRsp Nr. 2025/3150

Anspruch des Kindesvaters auf Kindergeld aufgrund einer Haushaltsaufnahme

Ist das bislang zum Haushalt der Mutter gehörende Kind zunächst beim Vater nur zu Besuch gewesen, hat es sich aber dann entschieden, beim Vater zu bleiben, und hat es tatsächlich länger als drei Monate nur beim Vater gewohnt, so ist von einem Wechsel der Haushaltsaufnahme im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG und damit der vorrangigen Kindergeldanspruchsberechtigung von der Mutter auf den Vater auszugehen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 4; AO § 174 Abs. 5; EStG § 64 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob das Kindergeld für das Kind A, geboren am _._.2005, für den Monat November 2023 der Klägerin als Kindesmutter oder dem Beigeladenen als Kindesvater zusteht.

Nachdem sich die Klägerin und der Beigeladene im Jahr ... getrennt hatten, lebten die gemeinsamen Kinder A und B zunächst bei der Klägerin. Das Kindergeld für die Kinder wurde zugunsten der Klägerin festgesetzt und an diese ausgezahlt.