Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob das Kindergeld für das Kind A, geboren am _._.2005, für den Monat November 2023 der Klägerin als Kindesmutter oder dem Beigeladenen als Kindesvater zusteht.
Nachdem sich die Klägerin und der Beigeladene im Jahr ... getrennt hatten, lebten die gemeinsamen Kinder A und B zunächst bei der Klägerin. Das Kindergeld für die Kinder wurde zugunsten der Klägerin festgesetzt und an diese ausgezahlt.
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