Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2024 geändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.096,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 796,60 Euro seit dem 11. März 2020 und aus einem weiteren Betrag von 300,00 Euro seit dem 11. April 2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 1.096,60 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung einer Krankenhausvergütung sowie einer Aufwandspauschale.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|