Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hanau vom 03.07.2024, Az.
Die auf Grund des vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landgerichts Hanau vom 08.03.2024
von dem Kläger
an die Beklagten
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