Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12.09.2024, Az.: 2-
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin begehrt gegenüber der Antragsgegnerin eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG.
Der Antragsgegnerin sowie der X GmbH und weiteren wurde in dem zugrunde liegenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-
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