1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22.08.2024, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.429,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.830,01 Euro seit dem 25. März 2022 und aus 599,80 Euro seit dem 21. Dezember 2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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