FG Bremen - Urteil vom 03.03.2025
2 K 118/24
Normen:
EStG § 70 Abs. 1 S. 2;

Anspruch einer alleinerziehender Mutter auf Kindergeld für ihr Kind

FG Bremen, Urteil vom 03.03.2025 - Aktenzeichen 2 K 118/24

DRsp Nr. 2025/5048

Anspruch einer alleinerziehender Mutter auf Kindergeld für ihr Kind

Der Begriff der Wohnung im Sinne von § 8 AO erfordert, dass die Wohnung nach ihrer Größe und Ausstattung über das bloße Übernachten hinaus ein Verweilen in den Räumen als eine zumindest bescheidene Bleibe gestattet. Es reicht aus, wenn die Wohnung mit einfachsten Mitteln ausgestattet ist. Keine Wohnung sind bloße Übernachtungsmöglichkeiten in der Wohnung von Verwandten, Freunden oder Arbeitskollegen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem ihr Antrag vom 6. Juni 2024 auf Festsetzung von Kindergeld für das Kind E., geboren am ... 2009 abgelehnt wurde.

Die Klägerin ist die Mutter des Kindes E. Sie ist alleinerziehend. Der Name des Vaters des Kindes E. ist in der Geburtsurkunde des Kindes E. nicht eingetragen.

Die Klägerin lebte mit dem Kind E. seit dessen Geburt in Z. in einem Haushalt. Die Familienkasse Z. zahlte seit 2009 laufend Kindergeld für das Kind E. an die Klägerin aus.