Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem ihr Antrag vom 6. Juni 2024 auf Festsetzung von Kindergeld für das Kind E., geboren am ... 2009 abgelehnt wurde.
Die Klägerin ist die Mutter des Kindes E. Sie ist alleinerziehend. Der Name des Vaters des Kindes E. ist in der Geburtsurkunde des Kindes E. nicht eingetragen.
Die Klägerin lebte mit dem Kind E. seit dessen Geburt in Z. in einem Haushalt. Die Familienkasse Z. zahlte seit 2009 laufend Kindergeld für das Kind E. an die Klägerin aus.
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