LAG Köln - Urteil vom 20.06.2024
6 Sa 632/23
Normen:
AGG § 7 Abs. 1; AGG § 1;
Fundstellen:
ArbRB 2024, 328
EzA-SD 2024, 6
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 25.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 790/23

Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Schadensersatz wegen Altersdikriminierung wegen Nichtberücksichtigung bei einer Stellenausschreibung

LAG Köln, Urteil vom 20.06.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 632/23

DRsp Nr. 2024/12363

Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Schadensersatz wegen Altersdikriminierung wegen Nichtberücksichtigung bei einer Stellenausschreibung

Der Text "erste Führungserfahrung" in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.10.2023 - 4 Ca 790/23 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 7 Abs. 1; AGG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Entschädigungsanspruch, den der Kläger mit der Auffassung geltend macht, die Beklagte habe ihn wegen seines Alters diskriminiert.

Die Beklagte suchte per Stellenausschreibung eine/n Managementtrainer/-in mit Vertriebsverantwortung (m/w/d). Die Stellenausschreibung hatte folgenden maßgeblichen Inhalt (Anl. K1 zur Klageschrift, Bl. 10 der Akte):

Sie bringen Folgendes mit:

• Erste Erfahrung in Führungspositionen

• Erfahrungen im Vertrieb von Dienstleistungen im B2B-Bereich