FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.09.2025
14 K 14094/23
Normen:
EStG § 9 Abs. 1;

Anspruch einer Flugbegleiterin auf Berücksichtigung von Aufwendungen aus Fahrten von der Wohnung zum Flughafen im Rahmen des Werbungskostenabzugs nach Dienstreisegrundsätzen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - Aktenzeichen 14 K 14094/23

DRsp Nr. 2025/13460

Anspruch einer Flugbegleiterin auf Berücksichtigung von Aufwendungen aus Fahrten von der Wohnung zum Flughafen im Rahmen des Werbungskostenabzugs nach Dienstreisegrundsätzen

1. Die erste Tätigkeitsstätte einer Flugbegleiterin befindet sich an dem Flughafen, der ihr als Heimatbasis zugewiesen wurde. 2. Ein Flughafen ist in seiner Gesamtheit einschließlich der Parkpositionen der Flugzeuge und der geparkten Flugzeuge als ortsfeste betriebliche Einrichtung anzusehen. Demensprechend werden Tätigkeiten des Flugpersonals in den am Boden befindlichen Flugzeugen auf dem Flughafen und damit in der ortsfesten betrieblichen Einrichtung erbracht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen der Klägerin aus Fahrten von ihrer Wohnung zum Flughafen C... und Verpflegungsmehraufwand im Zusammenhang mit diesen Fahrten im Rahmen des Werbungskostenabzugs nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen sind.

Die Klägerin erzielte im Veranlagungsjahr 2021 -Streitjahr- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als angestellte Flugbegleiterin bei der B... Ltd..