Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. März 2021 wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. März 2021 geändert und die Beklagte zusätzlich verurteilt, an die Klägerin auf den Betrag von 300,00 Euro Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. November 2017 zu zahlen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 300,00 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale nebst Zinsen.
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