LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.03.2024
3 Sa 182/23
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 11.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 28/23

Anspruch eines angestellten KfZ-Meisters gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung eines Boni über einer konkludenten Vereinbarung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen 3 Sa 182/23

DRsp Nr. 2024/8964

Anspruch eines angestellten KfZ-Meisters gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung eines Boni über einer konkludenten Vereinbarung

1. Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem vereinbarten monatlichen Gehalt eine einmalige Sonderzahlung, ist durch Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob er sich nur zu der konkreten Leistung oder darüber hinaus auch für die Zukunft verpflichtet hat. Letzteres ist nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus einem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf ein Angebot mit entsprechendem Bindungswillen schließen konnte, das er gemäß § 151 BGB durch schlüssiges Verhalten angenommen hat.