ArbG Mainz, vom 11.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 28/23
Anspruch eines angestellten KfZ-Meisters gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung eines Boni über einer konkludenten Vereinbarung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen 3 Sa 182/23
DRsp Nr. 2024/8964
Anspruch eines angestellten KfZ-Meisters gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung eines Boni über einer konkludenten Vereinbarung
1. Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem vereinbarten monatlichen Gehalt eine einmalige Sonderzahlung, ist durch Auslegung nach den §§ 133, 157BGB zu ermitteln, ob er sich nur zu der konkreten Leistung oder darüber hinaus auch für die Zukunft verpflichtet hat. Letzteres ist nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus einem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf ein Angebot mit entsprechendem Bindungswillen schließen konnte, das er gemäß § 151BGB durch schlüssiges Verhalten angenommen hat.
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