Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 05. November 2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Abfindung aus einem Altersteilzeitvertrag.
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