1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 05.12.2023 (
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über tariflichen Sonderurlaub aus Anlass eines Dienstjubiläums.
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