I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 1. Dezember 2023 - RN 12 K 22.2381 - wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 185,37 € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Bezahlung von Beihilfeleistungen in Höhe von 185,37 Euro für ärztliche (am 18.2. und 22.3.2021 durchgeführte) und physiotherapeutische (am 15.11., 17.11., 22.11., 24.11., 29.11. und 1.12.2021 erbrachte) Behandlungen seiner Ehefrau.
Die Beklagte wies den Kläger zuletzt mit Schreiben vom 9. Februar 2021 darauf hin, dass gemäß §
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