VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 24.09.2024
4 S 827/23
Normen:
LBeamtVG § 67 Abs. 1 S. 1, 2;
Fundstellen:
DÖV 2025, 399
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 27.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2906/20

Anspruch eines Beamten auf Gewährung eines doppelten Pflegezuschlags für die Pflege der Eltern

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2024 - Aktenzeichen 4 S 827/23

DRsp Nr. 2025/1186

Anspruch eines Beamten auf Gewährung eines doppelten Pflegezuschlags für die Pflege der Eltern

Der Anspruch auf den Pflegezuschlag nach § 67 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG besteht auch dann nur einmal, wenn mehrere pflegebedürftige Personen gepflegt werden. Zeiten der Pflege nach Eintritt in den Ruhestand bleiben unberücksichtigt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Januar 2022 - 10 K 2906/20 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LBeamtVG § 67 Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt einen doppelten Pflegezuschlag nach § 67 LBeamtVG für die Pflege ihrer Eltern.