Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Januar 2022 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt einen doppelten Pflegezuschlag nach § 67 LBeamtVG für die Pflege ihrer Eltern.
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