Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der Beratung vom 21. Mai 2024 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes -
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor bezeichnete Urteil des Verwaltungsgerichts ist zulässig, bleibt aber ohne Erfolg.
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