OVG Saarland - Beschluss vom 23.05.2025
1 A 112/24
Normen:
BBesG § 46; BesG SL 2008 § 46 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 21.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 633/21

Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage wegen Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

OVG Saarland, Beschluss vom 23.05.2025 - Aktenzeichen 1 A 112/24

DRsp Nr. 2025/6884

Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage wegen Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

1. Zur Frage der kaufmännischen Rundung bei der Berechnung der Verwendungszulage. 2. Zur Frage eines die Erhebung der Verjährungseinrede hindernden vertrauensbegründenden Verhaltens des Dienstherrn (hier verneint). 3. Zur Berechnung der Ausgleichszulage.

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der Beratung vom 21. Mai 2024 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 633/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BBesG § 46; BesG SL 2008 § 46 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor bezeichnete Urteil des Verwaltungsgerichts ist zulässig, bleibt aber ohne Erfolg.