Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgericht Münster vom 23.11.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der 00.00.0000 geborene Kläger, der bei der beklagten Krankenkasse gesetzlich versichert ist, begehrt im Wesentlichen die Versorgung mit privatärztlichen Behandlungen zur Therapie eines Chronischen Fatigue-Syndroms/Myalgische Enzephalomyelitis (CFS/ME).
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