1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 31.01.2025, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 65.000 € festgesetzt.
I.
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