LAG Niedersachsen - Urteil vom 13.11.2024
8 Sa 685/23
Normen:
BGB § 611a; BGB § 134; BetrVG § 37;
Fundstellen:
NZA 2025, 447
NZA-RR 2025, 147
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 19.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 131/23

Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf zutreffende Bemessung der Vergütung; Rechtmäßigkeit einer Herabgruppierung durch den Arbeitgeber

LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 685/23

DRsp Nr. 2025/803

Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf zutreffende Bemessung der Vergütung; Rechtmäßigkeit einer Herabgruppierung durch den Arbeitgeber

1. Der Vergütungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds kann sich sowohl aus § 37 Abs. 4 BetrVG (Vergleichsgruppe) als auch aus § 611a Abs. 2 BGB i.V.m. § 78 S. 2 BetrVG (hypothetische Sonderkarriere) ergeben. In beiden Fällen trägt das Betriebsratsmitglied grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der anspruchsbegründenden Tatsachen. 2. Entschließt sich der Arbeitgeber, das Betriebsratsmitglied zukünftig geringer bzw. nach einer niedrigeren Entgeltgruppe als bisher zu vergüten, hängt die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast davon ab, ob das Betriebsratsmitglied ein schutzwürdiges Vertrauen entwickeln konnte, zu Recht nach der bisherigen Entgeltgruppe vergütet zu werden.