ArbG Braunschweig, vom 19.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 130/23
Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf zutreffende Bemessung der Vergütung; Rechtmäßigkeit einer Herabgruppierung durch den Arbeitgeber
LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 686/23
DRsp Nr. 2025/805
Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf zutreffende Bemessung der Vergütung; Rechtmäßigkeit einer Herabgruppierung durch den Arbeitgeber
1. Der Vergütungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds kann sich sowohl aus § 37 Abs. 4BetrVG (Vergleichsgruppe) als auch aus § 611a Abs. 2BGB i.V.m. § 78 S. 2 BetrVG (hypothetische Sonderkarriere) ergeben. In beiden Fällen trägt das Betriebsratsmitglied grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der anspruchsbegründenden Tatsachen.2. Entschließt sich der Arbeitgeber, das Betriebsratsmitglied zukünftig geringer bzw. nach einer niedrigeren Entgeltgruppe als bisher zu vergüten, hängt die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast davon ab, ob das Betriebsratsmitglied ein schutzwürdiges Vertrauen entwickeln konnte, zu Recht nach der bisherigen Entgeltgruppe vergütet zu werden.
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