LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.10.2024
L 5 P 35/24
Normen:
SGB XI § 38a;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 06.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 P 65/22

Anspruch eines gesetzlich Pflegeversicherten auf Gewährung eines pauschalen Wohngruppenzuschlages für das häusliche Zusammenwohnen mit weiteren pflegebedürftigen Personen

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.2024 - Aktenzeichen L 5 P 35/24

DRsp Nr. 2024/14347

Anspruch eines gesetzlich Pflegeversicherten auf Gewährung eines pauschalen Wohngruppenzuschlages für das häusliche Zusammenwohnen mit weiteren pflegebedürftigen Personen

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 06.02.2024 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB XI § 38a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines pauschalen Wohngruppenzuschlages für den Zeitraum von September 2021 bis einschließlich April 2023.

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