Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 06.02.2018 geändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.553,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 4.553,06 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung von bereits gezahlten Vergütungen für eine stationäre Krankenhausbehandlung.
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