Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.02.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 1.612,95 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung, hier insbesondere die Frage einer primären Fehlbelegung.
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