Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 1. Oktober 2025 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 23.197 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Bescheinigung des Antragsgegners über die Erfüllung der Strukturmerkmale des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 8-987.1 (Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern [MRE]: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit) für den Standort Bad Münder (Standortnummer: XXX) des Krankenhauses H. -Klinik für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Juli 2027.
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