LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 02.12.2025
L 16 KR 401/25 B ER
Normen:
SGB V § 275a Abs. 6 S. 1; SGB V § 275a Abs. 6 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 01.10.2025 - Vorinstanzaktenzeichen S 50 KR 532/25

Anspruch eines Krankenhausträgers auf vorläufige Bescheinigung über die Erfüllung der Strukturmerkmale des Operationen- und Prozedurenschlüssels

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.12.2025 - Aktenzeichen L 16 KR 401/25 B ER

DRsp Nr. 2026/230

Anspruch eines Krankenhausträgers auf vorläufige Bescheinigung über die Erfüllung der Strukturmerkmale des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Es ist nicht ersichtlich, dass ein Unternehmen im Falle der Nichtabrechenbarkeit eines einzelnen Kodes (hier 8-987.1) in seiner Existenz oder von Insolvenz bedroht ist, wenn dadurch 1,84% bis 2,4% des Gesamtbudgets betroffen sind. Die Auswirkungen überschreiten dann nicht die Schwelle liquiditätsbeeinträchtigender Einbußen oder stellen eine Existenzbedrohung dar.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 1. Oktober 2025 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf 23.197 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 275a Abs. 6 S. 1; SGB V § 275a Abs. 6 S. 2;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Bescheinigung des Antragsgegners über die Erfüllung der Strukturmerkmale des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 8-987.1 (Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern [MRE]: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit) für den Standort Bad Münder (Standortnummer: XXX) des Krankenhauses H. -Klinik für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Juli 2027.