Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 18.4.2024 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.655 € festgesetzt.
I.
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