OLG Karlsruhe - Urteil vom 19.12.2023
19 U 44/23
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; GlüStV 2012 § 4; BGB § 812; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 28.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 122/22

Anspruch eines Nutzers gegen den Betreiber einer Online-Casinospielen aus unerlaubter Handlung sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Ausgleich von Verlusten der Spieleinsätze

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2023 - Aktenzeichen 19 U 44/23

DRsp Nr. 2024/11061

Anspruch eines Nutzers gegen den Betreiber einer Online-Casinospielen aus unerlaubter Handlung sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Ausgleich von Verlusten der Spieleinsätze

1. Dem Nutzer eines Online-Casinospiels steht ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB i.V.m. §§ 134 Abs. 1 BGB, 4 Abs. 1 und Abs. 4 GlüStV 2012 zu, da der maltesische Betreiber des Glücksspiels keine entsprechende Erlaubnis in Deutschland hatte und deshalb die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund geleistet wurden. 2. Spielverbote im Internet sind europarechtskonform, da sie ein erheblich höheres Gefährdungspotenzial haben als traditionelle Vertriebskanäle.

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg - 8 O 122/22 - vom 28.02.2023 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

III. Die angefochtene Entscheidung und das gegenständliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; GlüStV 2012 § 4; BGB § 812; BGB § 242;

Gründe

I.