OLG Stuttgart - Urteil vom 06.05.2025
6 U 43/24
Normen:
BGB § 158; BGB § 162;
Vorinstanzen:
LG Tübingen, vom 30.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 239/23

Anspruch eines Onlinehändlers für Gabelstapler gegen einen Zimmereibetrieb auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags durch Nichtabnahme eines gekauften Gabelstaplers

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.05.2025 - Aktenzeichen 6 U 43/24

DRsp Nr. 2025/6467

Anspruch eines Onlinehändlers für Gabelstapler gegen einen Zimmereibetrieb auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags durch Nichtabnahme eines gekauften Gabelstaplers

Eine in die Vertragsurkunde aufgenommene Leasing- oder Finanzierungsklausel legt den Willen der Vertragschließenden nahe, dass der Kaufvertrag in seinem Bestand durch das Nichtzustandekommen eines Leasingvertrags konkludent auflösend bedingt sein sollte, und ist entsprechend auszulegen.

Tenor

1. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 30.4.2024 abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 7.470,00 €

Normenkette:

BGB § 158; BGB § 162;

Gründe

I.

Die Klägerin, die über ein Online-Portal mit Gabelstaplern handelt, nimmt die Beklagte, einen Zimmereibetrieb, auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags in Anspruch.

1. 2. 3. 1. 2.