1. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 30.4.2024 abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 7.470,00 €
I.
Die Klägerin, die über ein Online-Portal mit Gabelstaplern handelt, nimmt die Beklagte, einen Zimmereibetrieb, auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags in Anspruch.
1. 2. 3. 1. 2.
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