1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 28.2.2023 -
2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das zuvor genannte Urteil des Landgerichts Heidelberg in Ziffer 1 im Zinsanspruch abgeändert und dieser wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen (auf 134.390 €) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 9.10.2020 zu zahlen.
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