Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 17. November 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld für den Zeitraum vom 17. Juli 2017 bis 11. Oktober 2017.
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