LSG Hessen - Beschluss vom 26.02.2024
L 8 KR 509/21
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Wiesbaden, vom 17.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 KR 178/18

Anspruch eines Versicherten auf die Zahlung von Krankengeld aufgrund Arbeitsunfähigkeit

LSG Hessen, Beschluss vom 26.02.2024 - Aktenzeichen L 8 KR 509/21

DRsp Nr. 2024/15170

Anspruch eines Versicherten auf die Zahlung von Krankengeld aufgrund Arbeitsunfähigkeit

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 17. November 2021 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld für den Zeitraum vom 17. Juli 2017 bis 11. Oktober 2017.