Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 14.07.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um den Anspruch des Klägers auf eine Gynäkomastie-Operation als Sachleistung.
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