LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 19.01.2023
L 5 KR 533/20
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3a;
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 10.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 39 KR 269/19

Anspruch gegen den Versicherer auf Erstattung der Kosten für drei durchgeführte Eingriffe zur Liposuktion

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2023 - Aktenzeichen L 5 KR 533/20

DRsp Nr. 2024/11128

Anspruch gegen den Versicherer auf Erstattung der Kosten für drei durchgeführte Eingriffe zur Liposuktion

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 10.07.2020 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3a;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht die Erstattung der Kosten für drei im Jahr 2019 durchgeführte Eingriffe zur Liposuktion im Streit.

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