LG Hannover, vom 25.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 134/22
Anspruch gegen einen Steuerberater auf Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus einem Steuerberatervertrag; Entkräftung der Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2025 - Aktenzeichen 20 U 8/24
DRsp Nr. 2025/2021
Anspruch gegen einen Steuerberater auf Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus einem Steuerberatervertrag; Entkräftung der Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
1. Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung (Anschluss an: BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - VII ZB 22/23, NJW 2024, 1120 Rn. 10; vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 41/20, NJW-RR 2021, 1584 Rn. 10 und vom 18. April 2023 - VI ZB 36/22, NJW 2023, 2433 Rn. 11).2. Für den Gegenbeweis, dass das zuzustellende Schriftstück den Adressaten tatsächlich zu einem anderen Zeitpunkt erreicht hat, muss die Beweiswirkung vollständig entkräftet sein, also jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden (Anschluss an: BGH, Beschlüsse vom 18. April 2023 - VI ZB 36/22, NJW 2023, 2433 Rn. 11 und vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 41/20, NJW-RR 2021, 1584 Rn. 10; Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 1026).
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