1. Die Berufung des Klägers gegen das am 26.04.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.:
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen einschließlich der im Berufungsverfahren entstandenen Kosten des Streithelfers.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweils Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
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