I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Dresden vom 07.02.2020 im Kostenpunkt aufgehoben und Übrigen dahingehend abgeändert, dass das Versäumnisurteil des Landgerichts Dresden vom 24.09.2019 in voller Höhe aufrechterhalten wird.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits einschließlich der Kosten seiner Säumnis in erster und zweiter Instanz.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.400,00 € festgesetzt.
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