OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.02.2025
5 U 63/24
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 289 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 29.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 536/23

Ansprüche aus einer als Aufhebungsvertrag bezeichneten vertraglichen Vereinbarung; Zurückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in einer vereinbarten Währung auf Basis eines Aufhebungsvertrages

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.02.2025 - Aktenzeichen 5 U 63/24

DRsp Nr. 2025/7261

Ansprüche aus einer als "Aufhebungsvertrag" bezeichneten vertraglichen Vereinbarung; Zurückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in einer vereinbarten Währung auf Basis eines Aufhebungsvertrages

Ist in einem Aufhebungsvertrag ausgeführt, dass das Gesellschafterdarlehen "in ... Schweizer Franken" zurückgeführt werde, ist eine Rückzahlung in dieser Währung vereinbart. Ohne Bedeutung ist, wenn in einem Klammerzusatz ein Umrechnungsbetrag in EUR genannt ist. In einem solchen Fall ist eine Leistungsklage auf Zahlung in ausländischer Währung vor deutschen Gerichten möglich. Der Antragsteller hat von der Schuldwährung auszugehen, denn der Rückgriff auf eine abweichende Zahlungswährung unterliegt dem Belieben des beklagten Schuldners.

Tenor

I. Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das am 29. April 2024 verkündete Urteil der 15. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 3-15 O 536/23, im Ausspruch über die Hauptsache abgeändert und wie folgt neu gefasst: