OLG Dresden - Urteil vom 06.12.2022
17 U 608/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 02.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 1745/21

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2022 - Aktenzeichen 17 U 608/22

DRsp Nr. 2023/4177

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Die Implementierung eines sog. Thermofensters in der Steuerungssoftware eines Dieselmotors vermag für sich genommen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller eines Motors nicht zu begründen. Vielmehr muss hinzutreten, dass die Software bewusst so programmiert wurde, dass sie das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand in einen Modus schaltet, der die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gewährleistet (hier: verneint für einen Motor der Volkswagen AG vom Typ EA 288).

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 02.03.2022 - 7 O 1745/21 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III. Dieses Urteil sowie nunmehr auch das Urteil des Landgerichts Dresden vom 02.03.2022 - 7 O 1745/21 - sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 18.340,14 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

A.

Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen in seinem Fahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch.