Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 13.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an der Intendantin, es zu unterlassen,
1. wie in dem TV-Magazin "X" vom X.10.2018 geschehen zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen und/oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen
"Ein internes Dokument der europäischen Arzneimittelaufsicht belegt: Der Medikamentenhändler X steht offenbar im Zentrum eines internationalen, kriminellen Netzwerks." (Antrag I5b der Klage)
und/oder
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