BAG - Urteil vom 13.08.2025
7 AZR 174/24
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 2; BetrVG § 37 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 78 S. 2; BGB § 611a Abs. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2026, 12
BB 2026, 116
ZIP 2026, 186
BB 2026, 249
NZA 2026, 131
NZA-RR 2026, 118
ArbRB 2026, 36
DB 2026, 736
AP 2026
ArbRB 2026, 68
ZIP 2026, 935
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 07.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 3973/21
LAG Frankfurt/Main, vom 23.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 75/23

Ansprüchen eines (freigestellten) Betriebsratsmitglieds auf eine bestimmte Vergütung aufgrund einer hypothetischen Beförderung; Ausschlagung der angebotenen Stelle nach erfolgreicher Bewerbung wegen weiterer Widmung der Amtsausübung; Beurteilung der Eignung eines Betriebsratsmitglieds

BAG, Urteil vom 13.08.2025 - Aktenzeichen 7 AZR 174/24

DRsp Nr. 2026/447

Ansprüchen eines (freigestellten) Betriebsratsmitglieds auf eine bestimmte Vergütung aufgrund einer hypothetischen Beförderung; Ausschlagung der angebotenen Stelle nach erfolgreicher Bewerbung wegen weiterer Widmung der Amtsausübung; Beurteilung der Eignung eines Betriebsratsmitglieds

Bewirbt sich ein Betriebsratsmitglied auf eine freie Stelle, liegt in der Berücksichtigung seiner durch die und während der Amtstätigkeit erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen bei der Beurteilung seiner Eignung hierfür keine unzulässige Begünstigung, soweit dieser Befähigungszuwachs für die Stelle karriere- und vergütungsrelevant ist. Orientierungssätze: 1. Bei den Ansprüchen eines (freigestellten) Betriebsratsmitglieds auf eine bestimmte Vergütung aufgrund einer hypothetischen Beförderung nach § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 611a Abs. 2 BGB, aus Vertrag iSv. § 37 Abs. 2 BetrVG iVm. § 611a Abs. 2 BGB sowie aufgrund der Mindestentgeltgarantie nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG handelt es sich jeweils um unterschiedliche Streitgegenstände (Rn. 18).