Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen.
Die Kläger wurden für die Streitjahre (2021 und 2022) als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er ist seit Dezember 2008 bei der B-GmbH (im Folgenden: B) als Hafenarbeiter mit Schwerpunkt auf Großgerätefunktion am Containerterminal in Bremerhaven (im Folgenden: Containerterminal Bremerhaven) angestellt. Seit Dezember 2010 ist das Arbeitsverhältnis unbefristet.
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