Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 8. werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. September 2022 und des Sozialgerichts München vom 10. August 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 7. und der Beigeladenen zu 9.
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