Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 23.06.2021 - 4 K 1105/18, der Feststellungsbescheid vom 30.06.2017, die Änderungsbescheide vom 27.10.2017 und vom 15.01.2018, die Einspruchsentscheidung vom 16.03.2018 und der Änderungsbescheid vom 03.07.2018 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Ihre Geschäftsleitung befindet sich in ... Sie hat Grundbesitz in mehreren Finanzamtsbezirken.
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