LAG Hamm - Beschluss vom 24.07.2025
13 Ta 56/25
Normen:
BRAO § 48 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 02.01.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 325-24

Antrag auf Aufhebung der Beiordnung des einer Partei beigeordneten Rechtsanwalts bei Vorliegen von wichtigen Gründen

LAG Hamm, Beschluss vom 24.07.2025 - Aktenzeichen 13 Ta 56/25

DRsp Nr. 2025/10558

Antrag auf Aufhebung der Beiordnung des einer Partei beigeordneten Rechtsanwalts bei Vorliegen von wichtigen Gründen

Ein vorübergehender Kontaktabbruch zu dem Mandanten stellt keinen Grund zur Aufhebung der Beiordnung iSd § 48 Abs. 2 BRAO dar.

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 2. Januar 2025 - 2 Ca 325/24 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BRAO § 48 Abs. 2;

Gründe

I.