Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. August 2024 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 6. August 2024 -
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor bezeichnete Urteil hat keinen Erfolg. Aus den von ihr fristgemäß genannten Gründen ist die Berufung nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§
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