Die Zwischenverfügung wird zu Ziffer 2 und 3 aufgehoben.
Die weitergehende Beschwerde wird nach einem Geschäftswert von 5.000 EUR zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 1 ließ in notarieller Urkunde vom 21. Oktober 2022 (UVZ-Nr. 7xx/2xxx des Notars Mxxx Hxxx) in Vollzug einer in derselben Urkunde vereinbarten Schenkung ihr im Beschlusseingang bezeichnetes Grundstück zu je 1/2 an die Beteiligten zu 3 und 4, ihre minderjährigen Kinder, auf. Sie behielt sich einen lebenslangen Nießbrauch sowie einen durch Vormerkung zu sichernden bedingten Rückauflassungsanspruch vor. § 10 der Urkunde enthält eine Durchführungsvollmacht für "die Notarfachangestellten des Notars Mxxx Hxxx, die dieser einseitig benennten darf".
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