KG - Beschluss vom 02.08.2023
1 W 93/23
Normen:
BGB § 107; GBO § 71;
Fundstellen:
FamRZ 2024, 611
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, vom 02.01.2023

Antrag auf Aufhebung einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts; Genehmigung des gesetzlichen Vertreters beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch einen Minderjährigen

KG, Beschluss vom 02.08.2023 - Aktenzeichen 1 W 93/23

DRsp Nr. 2024/14747

Antrag auf Aufhebung einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts; Genehmigung des gesetzlichen Vertreters beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch einen Minderjährigen

Soll ein Minderjähriger einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück erwerben, also Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft werden, ist dieses Rechtsgeschäft für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.

Tenor

Die Zwischenverfügung wird zu Ziffer 2 und 3 aufgehoben.

Die weitergehende Beschwerde wird nach einem Geschäftswert von 5.000 EUR zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 107; GBO § 71;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 1 ließ in notarieller Urkunde vom 21. Oktober 2022 (UVZ-Nr. 7xx/2xxx des Notars Mxxx Hxxx) in Vollzug einer in derselben Urkunde vereinbarten Schenkung ihr im Beschlusseingang bezeichnetes Grundstück zu je 1/2 an die Beteiligten zu 3 und 4, ihre minderjährigen Kinder, auf. Sie behielt sich einen lebenslangen Nießbrauch sowie einen durch Vormerkung zu sichernden bedingten Rückauflassungsanspruch vor. § 10 der Urkunde enthält eine Durchführungsvollmacht für "die Notarfachangestellten des Notars Mxxx Hxxx, die dieser einseitig benennten darf".