I. Der Beschluss des Kammergerichts vom 4. Mai 2023 - 5 W 6/23 - wird hinsichtlich der Bezeichnung der Beklagten zu 5 dahin berichtigt, dass diese zutreffend lautet: XXX
II. Der Antrag des Klägers auf Berichtigung der geänderten Wertfestsetzung mit Beschluss des Kammergerichts vom 4. Mai 2023 - 5 W 6/23 - und die hilfsweise gemäß § 69a GKG eingelegte Anhörungsrüge werden zurückgewiesen.
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